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AGB’S

Hebamme Christine Hasselbach


Nach Buchung kann der Kurs bis zu 3 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die Hebamme keine Gebühren.

Privat Versicherte bekommen nach Kursende eine Rechnung ausgestellt. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle.

Die Abrechnung der Hebammengebühren erfolgt über die HebRech GmbH & Co. KG.
Mit der Weiterleitung der abrechnungsrelevanten Daten an die HebRech GmbH & Co. KG bin ich einverstanden .

Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Kurse , die nicht von der Krankenkasse übernommen werden (z.B. Babymassage, Aufbaukurs Rückbildung, Fit am Kinderwagen, Seminare) müssen zu Beginn des Kurses vollständig bezahlt werden.

Viele Kurse werden im Online-Format angeboten. Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, diese aufzuzeichnen.